Medizintechnik

Für die sichere medizinische Versorgung Ihrer Patienten ist die hervorragende klinische Ausstattung, fehlerfrei arbeitender medizintechnischer Systeme, als auch die Fachkompetenz Ihrer Mitarbeiter unerlässlich. Daher bieten wir, von B&K Emergency Services, Ihnen die umfangreiche Prüfung (STK/MTK) Ihrer medizintechnischen Geräte an.
Für spezielle medizintechnische Geräte ist gemäß MPBetreibV eine Sicherheits-technische Kontrolle (STK) oder eine Messtechnische Kontrolle (MTK) vorgeschrieben (§11, §14 MPBetreibV i.V.m. Anlage 1 u. 2). Inhalt dieser Kontrolle ist die Prüfung der einwandfreien Funktionsweise des Gerätes, inklusive der Messfunktionen und gegebenenfalls auch einer korrekten Energieabgabe an den Patienten.
Der Aufwand der STK/MTK hängt dabei maßgeblich vom jeweiligen Gerätetyp und den Vorgaben des Herstellers ab, und ist wesentlich umfangreicher als nur die reine Prüfung der elektrischen Sicherheit. Unsere STK/MTK richten sich streng nach den Herstellerangaben und den aktuell geltenden Normen.
Gemäß MPBetreibV § 7 und DGUV Vorschrift 3 sind medizintechnische Geräte, die direkt Energie an den Patienten übertragen oder von ihm abnehmen (z.B. Messsignale), regelmäßig nach Euronorm DIN EN 62353 zu prüfen.
Gemäß MPBetreibV sind alle aktiven, nicht implantierbaren Medizinprodukte einer Betriebsstätte in einem Bestandsverzeichnis aufzulisten. Für einige spezielle medizintechnische Geräte ist zusätzlich das Führen eines Medizinproduktebuches erforderlich.
Wir unterstützen Sie softwaregestützt bei der Einhaltung dieser Vorgaben und Prüffristen, sowie bei Ihrer rechtskonformen Dokumentationspflicht.
Zur Sicherheit Ihrer Angestellten und Patienten und zur Prävention von Elektrounfällen müssen alle elektrischen Geräte, die während der Arbeit verwendet werden, gemäß der DGUV Vorschrift 3 regelmäßig geprüft werden. Wir prüfen Ihre Geräte gemäß den Vorgaben der DIN VDE 0701-0702.
Unsere speziell im Gesundheitsdienst und medizinischen Umfeld erfahrenen Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten und betreuen Sie gerne in allen
Fragen des Arbeitsschutzes.
In der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) ist vorgeschrieben, dass jeder Betreiber eines medizintechnischen Gerätes verpflichtet ist, dieses regelmäßig zu kontrollieren.
Dies trifft ebenfalls auf alle Ihre sonstigen elektrischen Betriebsmittel und andere technische Arbeitsmittel zu. Diese müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Unfallverhütungsvorschriften (z.B. DGUV Vorschrift 3) Ihrer Berufsgenossenschaft regelmäßig geprüft werden.
Die Sicherheit Ihrer Patienten und Ihrer Anwender beim Umgang mit medizintechnischen Geräten ist unser oberstes Ziel. Dafür liefern wir Ihnen zuverlässige Aussagen zum Zustand Ihrer medizintechnischen Geräte, damit Sie Ihre Pflichten gegenüber dem Gesetzgeber erfüllen. Unsere Medizintechniker sind gesetzeskonform neutral und frei von Interessenkonflikten.
Auch AED-Geräte sind übrigens STK-pflichtig. Eine Ausnahme besteht lediglich für Geräte, die sich im öffentlichen Raum befinden und selbsttestend sind. AED-Geräte in Gesundheitseinrichtungen sind somit nicht von der STK-Pflicht befreit.
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